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 STAAT  | 
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        Republik
           Nach den Ständekämpfen traten
          an die Seite der patres Senatoren aus einigen herausragenden
          plebejischen Familien. Diese hatten sich um die Mitte des 4.Jh.v.Chr.
          ihre Aufnahme in das Gremium erkämpft. Die Bezeichnung patres
          wurde mit den conscripti erweitert (Patrizier und
          Hinzugeschriebene). Beide Gruppen näherten sich immer mehr an, doch
          blieben den patres einige Privilegien erhalten. Sie durften
          alleine den  Interrex stellen und hatten die für die Gesetzgebung
          wichtige auctoritas patrum inne. Das Gremium blieb die ganze
          Republik bis in die hohe Kaiserzeit eine Domäne der römischen
          Nobilität. Es wurden nur Angehörige der hohen patrizischen und
          plebejischen Familien aufgenommen, die zu Beginn der Republik von den
          Konsuln, ab 313 v.Chr. von den Censoren, bestellt wurden. Sie hatten
          auch das Recht mit der nota censoria unwürdige Personen aus
          dem Senat auszuschliessen, aber auch herausragende Privatpersonen zu
          bestellen, die bislang keine Magistratur inne gehabt hatten. Caesar
          war der erste, der mit gallischen Adligen auch Provinzialen in die
          Liste der Senatoren einreihen liess. Dies blieb aber bis zu Kaiser
          Claudius eine Ausnahme. Es war Brauch, dass die beiden
          Konsuln - nach dem Ablauf ihrer Amtszeit von einem Jahr - in den Senat
          aufgenommen wurden. Schrittweise wurden auch andere Magistrate in den
          Senat aufgenommen bis schliesslich sogar die niedrigste Magistratur,
          die Quaestur, ausreichte um Anspruch auf Aufnahme zu haben. Durch den ständigen Wechsel der
          Magistrate blieb der Senat als Körperschaft die einzige Institution
          der ungeschriebenen römischen Verfassung, die auf Dauerhaftigkeit
          ausgelegt war. Die Mitglieder blieben in der Regel Senatoren bis zu
          ihrem Tod. Im Laufe der frühen Republik erhöhte sich ihre Zahl auf
          300. Unter Sulla verdoppelte sich auf 600 und unter Caesar noch einmal
          um die Hälfte auf 900. Das notwendige Alter, um in den
          Senat aufgenommen zu werden betrug 46 Jahre und war für antike Verhältnisse
          hoch angesetzt. Damit die Gerontokratie (= Herrschaft der Alten)
          gemildert wurde, senkte Sulla die Altersgrenze auf 30 Jahren. Dies
          entsprach weitaus besser der demografischen Struktur des antiken Rom. Der Rang der Senatoren
          untereinander richtete sich nach der zuvor ausgeübten Magistratur und
          dem Alter. Der Führer des Gremiums, der sich als erster in die
          Senatsliste eintrug, wurde princeps senatus genannt. Den
          Vorsitz führte stets jener Magistrat, der das Gremium einberufen
          hatte. Dazu berechtigt waren die Konsuln, Praetoren und Volkstribunen. Theoretisch hatte der Senat
          keinen eigenen Aufgabenbereich. Die Exekutivgewalt lag ausschliesslich
          bei den Magistraten, die Legislative bei den Komitien und die
          Jurisdiktion war zwischen Magistraten und Komitien geteilt. Die anerkannten Aufgaben des
          Senats waren mit der Prorogation, die Verlängerung der Ämterlaufbahnen
          nach Ablauf der jeweiligen Amtszeiten und das Kultwesen. Durch die
          Prorogation wurden im Krieg die Kommanden den Feldherrn und die
          Statthalterschaften den Promagistraten zugeteilt. Dem Senat oblag mit
          der Aufsicht über das Aerarium auch die Verwaltung der
          staatlichen Finanzen. Nach Beendigung der Amtszeit der
          Magistrate nahm der Senat deren Rechenschaftsbericht entgegen und
          richtete über diese. Es konnte aber auch zu Absetzungen während der
          Amtszeiten kommen. Vor allem abwesende Feldherrn und Statthalter
          konnte dieses Schicksal ereilen. Da es im römischen Staatssystem
          keine eigenen Institutionen im Sinne eines Aussenministeriums gab,
          zeichnete der Senat für die Aussenpolitik verantwortlich. Durch seine Autorität gab es
          genügend Aufgaben, die dem Senat zufielen. Er wahrte den
          traditionellen Kult, hütete Sitte und Ordnung, beteiligte sich
          zeitweise an dauerhaften Gerichten und stimmte über Kriegsanleihen
          ab. Die Entscheidung über Krieg und Frieden wurde im Rahmen der
          Aussenpolitik getroffen, in die auch Beratungen über militärische
          Angelegenheiten fielen. Gesetze wurden nicht nur
          beschlossen, sondern konnten auch ausgesetzt werden. Eine der
          schwerwiegendsten Entscheidungen war die Erklärung von gefährlichen
          Bürgern zu Gesetzlosen oder Staatsfeinden. Die beschlossenen Gesetze
          betrafen die unterschiedlichsten Bereiche. Beispiele sind: der Status
          von Frauen, die geschlechtliche Beziehungen zu Sklaven unterhielten,
          die Rechte eines Mündels, die Strafen für die Zerstörung von Gebäuden,
          der Verlauf von Kriminalprozessen, die Bestrafung von Sklaven, die
          sich im Haus aufhielten, als ihr Herr ermordet wurde, etc. Die
          Beschlussfassung selbst wurde als zivilrechtliches senatus
          consultum veröffentlicht. Mit diesen Aufgaben und
          zuerkannten Vollmachten bestimmte der Senat letztendlich die Politik
          Roms in weitaus stärkerem Masse als die Magistrate und das Volk.
          Nicht nur aus diesem Grund wird das republikanische Rom auch als
          „Aristokratenrepublik“ bezeichnet. Man muss auch festhalten, dass
          die wichtigsten Staatsämter und Priesterkollegien von der römischen
          Nobilität belegt wurden, die zumeist im Senat vertreten waren. Die Kompetenz des Senats wurde während
          der Republik trotz der lediglich auf Gewohnheitsrecht basierenden
          Macht nie in Frage gestellt. Der Grund dürfte darin zu suchen sein,
          dass man sich gerne seiner Tradition, seiner Erfahrungen und seiner
          Kenntnisse bediente. Trotz der gesellschaftlichen Distanz zwischen dem
          gemeinen Römer und dem Senatorenstand blieb für jeden Menschen im
          damaligen Wirkungskreis Roms eine Rechtsformel unantastbar: SPQR. Senatus
          Populusque Romanus (Senat und Volk Roms) stellt die Verbundenheit
          und Identifikation der Römer mit ihrem führenden Gremium über
          Jahrhunderte hinweg dar. Es war auch das Zeichen der machtvollen Präsenz
          Roms im Erdkreis.  | 
        
 
        Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.  | 
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           Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", "Der kleine Pauly"  | 
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